Bewertungsanlässe

Eine fundierte Bewertung schafft Klarheit.

Immobilienwerte werden aus ganz unterschiedlichen Gründen benötigt. Der Bewertungsumfang richtet sich danach, wofür das Ergebnis verwendet werden soll.

Private und familiäre Anlässe

  • Erbschaft, Schenkung und Nachlassregelung
  • Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzungen
  • Ehescheidung, Trennung und Vermögensauseinandersetzung
  • Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch und sonstigen Rechten und Belastungen

Steuerliche Anlässe

  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 198 BewG
  • Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
  • Entnahme aus dem oder Einlage in das Betriebsvermögen sowie betriebliche Übertragungen

Kauf, Verkauf und Finanzierung

  • Fundierte Werteinordnung vor dem Kauf einer Immobilie
  • Nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für den Verkauf
  • Bewertung im Zusammenhang mit Finanzierung und Beleihung
  • Einordnung von Immobilienwerten für Vermögensübersichten

Gerichtliche und behördliche Verfahren

  • Immobilienbewertung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Bewertungen in Betreuungs- und Pflegschaftsangelegenheiten
  • Gutachten für Nachlass- und Pflichtteilsangelegenheiten
  • Wertermittlungen im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren

Ihr nächster Schritt

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie verlässlich ermitteln lassen?

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und die wesentlichen Eckdaten zum Bewertungsobjekt. Ich melde mich persönlich bei Ihnen und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.

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