Art und Umfang einer Immobilienbewertung richten sich nach dem Objekt, dem Bewertungszweck und den Anforderungen an das Ergebnis. Sie erhalten eine fachlich fundierte und nachvollziehbare Wertermittlung.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Ermittlung des Verkehrswerts bebauter und unbebauter Grundstücke auf Grundlage der ImmoWertV. Die wertrelevanten tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Merkmale werden nachvollziehbar hergeleitet und fachlich eingeordnet.
Gutachten für steuerliche Zwecke
Qualifizierte Verkehrswertgutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt gemäß § 198 BewG – insbesondere im Zusammenhang mit Erbschaft und Schenkung.
Restnutzungsdauergutachten
Sachverständiger Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Das Gutachten kann als Grundlage für eine entsprechend angepasste steuerliche Abschreibung dienen.
Beleihungswertgutachten
Ermittlung des Beleihungswerts gemäß § 16 PfandBG in Verbindung mit der BelWertV. Die Leistung richtet sich an Kreditinstitute und berücksichtigt die langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objekts und seines Marktes.
Honorar
Transparent und individuell kalkuliert
Das Honorar richtet sich nach der Art und Komplexität des Bewertungsobjekts, dem Bewertungsanlass sowie dem erforderlichen Recherche- und Bearbeitungsaufwand. Nach einer kurzen Vorprüfung erhalten Sie ein transparentes, individuell auf Ihren Auftrag abgestimmtes Angebot.
Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, welche Informationen benötigt werden und wie die nächsten Schritte aussehen.
01
Erstgespräch
Klärung von Bewertungsanlass, Objekt, Stichtag und gewünschtem Umfang.
02
Unterlagen
Sichtung der verfügbaren Objekt-, Grundbuch-, Planungs- und Marktdaten.
03
Ortstermin
Persönliche Besichtigung und strukturierte Erfassung der wertrelevanten Merkmale.
04
Bewertung
Auswahl und Anwendung der geeigneten normierten Wertermittlungsverfahren.
05
Gutachten
Übergabe und verständliche Erläuterung der Ergebnisse und Herleitung.
Ihr nächster Schritt
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie verlässlich ermitteln lassen?
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und die wesentlichen Eckdaten zum Bewertungsobjekt. Ich melde mich persönlich bei Ihnen und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.